NICHT-AMTLICHER BEREICH (Bitte Anklicken!) - Wechsel zum "AMTLICHER BEREICH"
Beschreibung Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“. Ärgerlich ist es allerdings immer, wenn Sie selbst betroffen sind, auch wenn die Schuld nicht Ihre ist. Schnellstens müssen Sie den Schaden durch einen neutralen Gutachter feststellen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Viele Fragen stellen sich in so einem Fall. Wie hoch werden die entstehenden Reparaturkosten? Wie hoch ist die Wertminderung? Handelt es sich gar um einen Totalschaden? Fragen, die durch den Gutachter beantwortet werden können. Jahrelange Erfahrungen unserer exzellenten Experten bieten Ihnen eine kompetente Beratung für die Erstellung eines Schadensgutachtens. Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.
Beschreibung Beschreibung Bei Veräußerung oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs führen die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten oft zu unnötigen Differenzen. Die Lösung des Problems liegt in einer neutralen, objektiven Bewertung durch die Experten von TÜV SÜD.
Beschreibung Egal ob Oldtimer, Youngtimer oder Exote, bei den qualifizierten Sachverständigen vom Ing.-Büro HARTLIEB sind Sie bei allen Bewertungsfragen in den besten Händen. Von der Oldtimer Kurzbewertung (Professional Check) über die Ankaufberatung bis zum ausführlichen Schadengutachten sind unsere Experten immer ein kompetenter Ansprechpartner. Wir sind online mit der classic-analytics Zentrale verbunden und erhalten stets aktuelle Oldtimerpreise als Grundlage für korrekte Bewertungen
Beschreibung Ein Kostenvoranschlag ist das verbindliche Versprechen eines Unternehmens eine Reparatur zu einem bestimmten Preis durchzuführen. Mit einem Kostenvoranschlag stellt der Kunde eine Anfrage darüber, mit welchen Kosten er für die Reparatur bei Kfz Betrieb X zu rechnen hat. Beim verbindlichen Kostenvoranschlag verbleiben die Risiken bei der Einschätzung des Schadens beim Kfz Betrieb. Stellt sich später bei der Reparatur ein höherer Schaden heraus, so wird der regulierende Versicherer auf den niedrigeren Kostenvoranschlag verweisen. - Ein Kostenvoranschlag ist wesentlich günstiger als ein Kfz Gutachten, bietet dafür aber auch nur wenig Sicherheit.
Beschreibung Für die fachliche Beurteilung von technischen Sachverhalten werden bei Gericht oft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet. Der Sachverständige wird direkt vom Gericht, ggfs. auch auf Vorschlag der Parteien beauftragt. Gemäß dem Grundsatz der Parteienherrschaft wird im Zivilverfahren durch die Parteien bestimmt, was gemäß dem Klageantrag sowie dem Sachvortrag zum Streitgegenstand bestritten wird. Nur damit darf sich das Gericht befassen. Die Parteien entscheiden nicht nur über den Streitgegenstand, sondern sind auch jederzeit in der Lage, das Verfahren, z.B. durch Klagerücknahme, Vergleichsbereitschaft oder Anerkennung, zu beenden. Im Zivilprozess ist der Kläger gemäß des so genannten Beibringungsgrundsatzes beweispflichtig. Laut Zivilprozessordung stehen nur bestimmte Beweismittel zur Verfügung. Dazu gehören der "Augenschein (Ortsbesichtigung)", die Vorlage von "Urkunden", die Vernehmung von Zeugen sowie der Beweis durch Sachverständige. Sofern ein Sachverständigengutachten zur Klärung einer Sachlage erforderlich ist, wird durch das Gericht ein entsprechend – also gemäß dem Fachgebiet – bestellter Sachverständiger schriftlich beauftragt.
Beschreibung Sollte Ihr Fahrzeug bereits kurz nach dem Kauf Mängel aufweisen, prüfen wir Ihr Fahrzeug auf Unfallschäden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Auto als unfallfrei (reparierter Vorschaden) deklariert wurde. Wir sichern Beweise und erstellen ein aussagekräftiges Beweissicherungsgutachten in schriftlicher und fotografischer Form über den Ist-Zustand Ihres Fahrzeuges.
weiteres zu
INGENIEURBÜRO HARTLIEB
Inh. Dipl.-Ing. Klaus Hartlieb
Bernings Kotten 11
48161 Münster
Tel.: 0251 1446670
e-mail.: info@sv-hartlieb.de
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