Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Hartlieb
1. Allgemeines
1.1 Nach erfolgtem Hinweis auf die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Hartlieb, mit deren Geltung der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb einverstanden ist, haben die Vertragsparteien unter Einbeziehung dieser AGB den umseitigen Vertrag geschlossen.
1.2 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte, Lieferungen und Ähnlichem sowie für im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen.
1.3 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn das Ingenieurbüro Hartlieb ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht und werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt.
2. Angebote / Honorare
2.1 Bis zum endgültigen Vertragsschluss sind die Angebote des Ingenieurbüro Hartlieb, insbesondere hinsichtlich Ausführung, Preise und Fristen freibleibend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden.
2.2 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsicht aus.
2.3 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen.“
2.4 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden „Classic-Data“ Liste.
2.5 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 180,00 zuzüglich MwSt. berechnet.
2.6 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
2.7 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
2.8 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
2.9 Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.
Stornierungskosten werden pauschal mit € 200,00 zzgl. Mehrwertsteuer
berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung
wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
2.10 Die gefertigten Fachfotografien werden mit € 2,40 pro Stück berechnet;
liegen den Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit €
1,80 berechnet.
2.11 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem ZSEG abgerechnet.
2.12 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe 2.5).
3. Leistungsumfang
3.1 Für den Umfang der Leistung ist nur eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgebend bzw. Sicherungsabtretung des Ingenieurbüro Hartlieb oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Vertragspartners des Ingenieurbüro Hartlieb maßgebend.
3.2 Das Ingenieurbüro Hartlieb haftet für Leistungsangaben und
Zusicherungen oder sonstige Erklärungen seiner Beauftragten oder
Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn diese Erklärungen von dem
Ingenieurbüro Hartlieb schriftlich als verbindlich bezeichnet worden
sind.
4. Leistungsfristen / -termine
4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Mitteilungen des Vertragspartners des Ingenieurbüro Hartlieb. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden und beginnen erst dann zu laufen, wenn der Vertragspartner des Kfz-Sachverständigenbüro Hartlieb alle von ihm zuvor zu bewirkenden
Mitwirkungshandlungen (s.Ziff.5) erbracht hat.
5. Mitwirkung
5.1 Der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für das Ingenieurbüro Hartlieb kostenlos erbracht werden.
5.2 Der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb trägt jeglichen
Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter,
unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer
Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen, oder sich verzögern. Das Ingenieurbüro Hartlieb ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder
Höchstpreises berechtigt, derartigen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
6. Gewährleistung
6.1 Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich dem Ingenieurbüro Hartlieb angezeigt werden.
6.2 Als Gewährleistung kann der Vertragspartner zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Zusätzlich zu allen Honoraren und Preisen wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben.
7.2 Alle Vergütungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Skonti werden nicht gewährt.
7.3 Ist ein Festpreis schriftlich vereinbart, so kann das Ingenieurbüro Hartlieb entsprechend dem geleisteten Teil der geschuldeten Gesamtleistung anteilig
Abschlagszahlungen in Rechnung stellen.
7.4 Das Ingenieurbüro Hartlieb kann jeden in sich abgeschlossenen Teil des Auftrages als Teilleistung zur Abnahme vorlegen.
7.5 Der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt.
7.6 Beanstandungen der Rechnungen des Ingenieurbüro Hartlieb sind innerhalb einer Abschlussfrist von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet dem Ingenieurbüro Hartlieb mitzuteilen.
7.7 Gegen Forderungen des Ingenieurbüro Hartlieb kann nur mit rechtskräftig
8 Urheberrechte / Veröffentlichungen
8.1 Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von dem Ingenieurbüro Hartlieb erstellten Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen, Aufsätze etc. verbleiben bei dem Ingenieurbüro Hartlieb.
8.2 Der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb darf im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen etc. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
8.3 Die Weitergabe der durch das Ingenieurbüro Hartlieb erstellten Berichte, Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen etc. an Dritte sowie deren Veröffentlichung in gekürzter Form ist unzulässig, es sei denn, die Vertragspartner haben über eine auszugsweise Weitergabe, Darstellung oder Veröffentlichung eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
9. Abtretung
Die Vertragsparteien können Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anderen ganz oder teilweise zur Sicherung des Anspruches abtreten.
10. Sonstiges
10.1 Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der Gerichtsstand der Sitz des Ingenieurbüro Hartlieb in Münster.
10.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Auftragsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Bedingungsteile. Die nicht rechtswirksame (Teil-) Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, gesetzlich zulässige (Teil-) Bestimmung zu ersetzen
Kfz-Bewertungen:
Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der Besteller verpflichtet, das Ingenieurbüro Hartlieb bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen.
Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind - soweit vorhanden - vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Ingenieurbüro Hartlieb zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.
Münster den 01.01.2016