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Der starke Konzern im Hintergrund
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8. Urheberrechte/ Veröffentlichungen
8.1 Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von dem Ingenieurbüro Hartlieb erstellten Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen, Aufsätze etc. verbleiben bei dem Ingenieurbüro Hartlieb.
8.2 Der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb darf im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen etc. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. 8.3 Die Weitergabe der durch das Ingenieurbüro Hartlieb erstellten Berichte, Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen etc. an Dritte sowie deren Veröffentlichung in gekürzter Form ist unzulässig, es sei denn, die Vertragspartner haben über eine auszugsweise Weitergabe, Darstellung oder Veröffentlichung eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
9.1 Die Vertragsparteien können Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anderen ganz oder teilweise zur Sicherung des Anspruches abtreten.
10.1 Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der Gerichtsstand der Sitz des Ingenieurbüro Hartlieb in Münster. 10.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
10.3 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Auftragsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Bedingungsteile. Die nicht rechtswirksame (Teil-) Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommende, gesetzlich zulässige (Teil-) Bestimmung zu ersetzen
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