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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Hartlieb ab 01.01.2011

1. Allgemeines

 

1.1 Nach erfolgtem Hinweis auf die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Hartlieb, mit deren Geltung der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb einverstanden ist, haben die Vertragsparteien unter Einbeziehung dieser AGB den umseitigen Vertrag geschlossen.

 

1.2 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte, Lieferungen und Ähnlichem sowie für im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen.

 

1.3 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn das Ingenieurbüro Hartlieb ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht und werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt.

2. Angebote / Honorare

 

2.1 Bis zum endgültigen Vertragsschluss sind die Angebote des Ingenieurbüro Hartlieb, insbesondere hinsichtlich Ausführung, Preise und Fristen freibleibend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden.

 

2.2 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsicht aus.

 

2.3 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen.“

 

2.4 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden

„Classic-Data“ Liste.

 

2.5 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 130,00 zuzüglich MwSt. berechnet.

 

2.6 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

 

2.7 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

 

2.8 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

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