Der starke Konzern im Hintergrund

 

Informieren Sie sich über das umfangreiche Leistungsangebot des TÜV SÜD Konzerns.

2.9 Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

 

2.10 Die gefertigten Fachfotografien werden mit € 2,40 pro Stück berechnet; liegen den Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,80 berechnet.

 

2.11 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem ZSEG abgerechnet.

 

2.12 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe 2.5).

3. Leistungsumfang

 

3.1 Für den Umfang der Leistung ist nur eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgebend bzw. Sicherungsabtretung des Ingenieurbüro Hartlieb oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Vertragspartners des Ingenieurbüro Hartlieb maßgebend.

 

3.2 Das Ingenieurbüro Hartlieb haftet für Leistungsangaben und Zusicherungen oder sonstige Erklärungen seiner Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn diese Erklärungen von dem Ingenieurbüro Hartlieb schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

 

4. Leistungsfristen / -termine

 

4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Mitteilungen des Vertragspartners des Ingenieurbüro Hartlieb. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden und beginnen erst dann zu laufen, wenn der Vertragspartner des Kfz-Sachverständigenbüro Hartlieb alle von ihm zuvor zu bewirkenden Mitwirkungshandlungen (s.Ziff.5) erbracht hat.

5. Mitwirkung

 

5.1 Der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für das Ingenieurbüro Hartlieb kostenlos erbracht werden.

 

5.2 Der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen, oder sich verzögern. Das Ingenieurbüro Hartlieb ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, derartigen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

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