Der starke Konzern im Hintergrund

 

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6. Gewährleistung

 

6.1 Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich dem Ingenieurbüro Hartlieb angezeigt werden.

 

6.2 Als Gewährleistung kann der Vertragspartner zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

 

7. Zahlungsbedingungen

 

7.1 Zusätzlich zu allen Honoraren und Preisen wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben.

 

7.2 Alle Vergütungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Skonti werden nicht gewährt.

 

7.3 Ist ein Festpreis schriftlich vereinbart, so kann das Ingenieurbüro Hartlieb entsprechend dem geleisteten Teil der geschuldeten Gesamtleistung anteilig Abschlagszahlungen in Rechnung stellen.

 

7.4 Das Ingenieurbüro Hartlieb kann jeden in sich abgeschlossenen Teil des Auftrages als Teilleistung zur Abnahme vorlegen.

 

7.5 Der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Vertragspartner des Ingenieurbüro Hartlieb seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt.

 

7.6 Beanstandungen der Rechnungen des Ingenieurbüro Hartlieb sind innerhalb einer Abschlussfrist von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet dem Ingenieurbüro Hartlieb mitzuteilen.

7.7 Gegen Forderungen des Ingenieurbüro Hartlieb kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.


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